Allgemeine Geschäftsbedingungen der ArtSet® Qualitätstestierung GmbH
Stand März 2010
Anmeldung
Die Anmeldung zur Lernerorientierten Qualitätstestierung kann nur schriftlich per Brief oder Fax erfolgen, formlose Anmeldungen und Anmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt mittels des LQW-Anmeldeformulars, das auf der Internetseite unter Service Anmeldung zum Herunterladen eingestellt ist.
Mit ihrer Anmeldung zur Testierung und der Bestätigung der Anmeldung durch die ArtSet® Qualitätstestierung GmbH gehen die Organisationen einen privatrechtlichen Vertrag ein. Ein Rechtsanspruch auf Testierung besteht nicht.
Zur Testierung kann sich jede Organisation, die sich mit Bildung beschäftigt, anmelden.
LQW-Abonnement für die Retestierung
Nach der ersten Testierung bzw. nach jeder Retestierung kann eine Organisation das LQW-Abonnement für die Retestierung nutzen. Für das LQW-Abonnement für die Retestierung gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, diese finden Sie hier.
Teilnahmebestätigung
Nachdem sich eine Organisation zur Testierung angemeldet hat, erhält die Leitung eine Teilnahmebestätigung, womit das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Die Teilnahmebestätigung enthält auch Informationen zu den Testierungsbedingungen
Das Datum der Teilnahmebestätigung gilt gleichzeitig als Starttermin für den 13-monatigen Bearbeitungszeitraum, der bis zur Abgabe des Selbstreportes maximal vorgesehen ist. Das heißt, spätestens 13 Monate nach Datum der Teilnahmebestätigung muss der Selbstreport bei der Testierungsstelle zur Begutachtung vorgelegt werden.
Mit der Teilnahmebestätigung erhält die Organisation den LQW-Leitfaden für die Praxis mit den zu bearbeitenden 11 Qualitätsbereichen und deren (Mindest)Anforderungen, deren Erfüllung zwingend für eine Testierung nachzuweisen ist.
Leistungen
Folgende Kernleistungen sind in den Testierungskosten enthalten: - ein LQW-Leitfaden für die Praxis,
- ein Einführungsworkshop (Ersttestierung), der in der Organisation stattfindet,
- die Begutachtung des Selbstreports durch zwei unabhängige, von der Testierungsstelle benannte Gutachter/innen in Form eines umfangreichen, schriftlichen Gutachtens,
- eine Visitation der Organisation durch den Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin,
- ein Abschlussworkshop, der ebenfalls in der Organisation stattfindet,
- ein von der ArtSet® Qualitätstestierung GmbH ausgestelltes Testat, mit dem die erfolgreiche Testierung bestätigt wird, und das die Organisation berechtigt, für die Zeit von vier Jahren das entsprechende Qualitätssiegel zu führen,
- ein LQW-Logo als Grafik für das Marketing
Serviceleistungen - bei der erstmaligen Testierung eine individuelle Fliese aus dem LQW-Netzwerkbild des Künstlers Guido Kratz,
- ein handsignierter Kunstdruck des jeweiligen Standes des Netzwerkbildes,
- eine Website mit Informationen zu LQW, zum Testierungsverfahren und zur Unterstützungsstruktur sowie Arbeitshilfen und Qualitätswerkzeuge zum Herunterladen,
- eine Hotline zur kurzfristigen Klärung im Prozess auftauchender Fragen (Telefon und E-Mail),
- eine Mailinglist, ausschließlich für LQW-Organisationen, zur wechselseitigen Unterstützung und kollegialen Beratung,
- namentliche Aufnahme aller an der Testierung beteiligten Organisationen mit Kontaktdaten auf der Website der Testierungsstelle.
Kosten
Die Testierungskosten sind nach Größe der Organisation gestaffelt:
Bei der Ersttestierung: Organisationen mit bis zu 5 Mitarbeiter/innen 4.200,- € zzgl. 19% MwSt. = 4.998,- € mit bis zu 15 Mitarbeiter/innen 4.500,- € zzgl. 19% MwSt. = 5.355,- € mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen 4.900,- € zzgl. 19% MwSt. = 5.831,- € mit bis zu 100 Mitarbeiter/innen 5.600,- € zzgl. 19% MwSt. = 6.664,- € mit bis zu 200 Mitarbeiter/innen 6.800,- € zzgl. 19% MwSt. = 8.092,- € mit über 200 Mitarbeiter/innen 8.200,- € zzgl. 19% MwSt. = 9.758,- €
Bei der Retestierung: Organisationen mit bis zu 5 Mitarbeiter/innen 3.750,- € zzgl. 19 % MwSt. = 4.462,50 € mit bis zu 15 Mitarbeiter/innen 4.050,- € zzgl. 19% MwSt. = 4.819,50 € mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen 4.450,- € zzgl. 19% MwSt. = 5.295,50 € mit bis zu 100 Mitarbeiter/innen 5.150,- € zzgl. 19 % MwSt. = 6.128,50 € mit bis zu 200 Mitarbeiter/innen 6.350,- € zzgl. 19% MwSt. = 7.556,50 € mit über 200 Mitarbeiter/innen 7.750,- € zzgl. 19% MwSt. = 9.222,50 €
Bei der Retestierung kann optional ein Follow-up-Workshop in Anspruch genommen werden (Kosten: 450,- € zzgl. 19% MwSt. = 535,50 €). Die Kosten der Retestierung erhöhen sich in diesem Fall entsprechend.
Für Organisationen aus Österreich reduzieren sich die Testierungskosten jeweils um Netto 300,- Euro. Zusätzliche Kosten entstehen den Organisationen aus Österreich für die Fahrtkosten zum Einführungsworkshop, zur Visitation und zum Abschlussworkshop. Diese Kosten werden direkt vom Berater/Gutachter mit der Organisation abgerechnet.
Die Testierungskosten können in zwei Raten gezahlt werden. Mit der Teilnahmebestätigung erhält die angemeldete Organisation eine Rechnung über die erste Hälfte der Testierungskosten; die zweite Hälfte wird mit Abgabe des Selbstreports fällig.
Die Leistungen von ArtSet können in Anspruch genommen werden, wenn die erste Rate der Testierungskosten bezahlt ist.
Wird der maximale Seitenumfang des Selbstreports (90 Seiten bei einer Ersttestierung, 100 Seiten bei einer Retestierung) überschritten, werden die zusätzlichen Seiten ab der ersten Seite extra berechnet. Die Nachberechnung erfolgt in Margen von jeweils 10 Seiten. Für jede Marge werden 90,- € zzgl. 19% MwSt. = 107,10 € in Rechnung gestellt. Die Begutachtung kann erst durchgeführt werden, wenn die nachträgliche Rechnung beglichen ist.
Testierung
Grundsätzlich erfolgt die Testierung nach dem Modell, das zum Zeitpunkt der aktuellen Anmeldung zur Erst- bzw. Retestierung gültig ist. Das aktuelle Modell ist seit September 2006 die LQW Modellversion 3.
Die Testierung kann nur erfolgen, wenn alle Anforderungen in allen Qualitätsbereichen erfüllt sind. Sollten im Gutachten Auflagen erforderlich sein, kann die Erfüllung dieser Auflagen im Rahmen der Visitation nachgewiesen werden. Kann die Erfüllung der Auflagen im Rahmen der Visitation nicht nachgewiesen werden, kann das Testat nicht erteilt werden.
Für den Fall, dass die im Gutachten genannten und für die Testierung erforderlichen Auflagen im Rahmen der Visitation nicht erfüllt werden können und deshalb kein Testat erteilt werden kann, kann die Organisation innerhalb von maximal 6 Monaten einen überarbeiteten Selbstreport zur erneuten Begutachtung abgeben. Die Begutachtung wird von der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter vorgenommen.
Die Kosten für eine erneute Begutachtung betragen derzeit 1.500,- € zzgl. 19% MwSt. = 1.785,- €.
Eine erneute Visitation findet nur statt, wenn bei der erneuten Begutachtung Auflagen formuliert werden mussten. Hierdurch erhöhen sich die Kosten für die Wiederholungstestierung um 550,- € zzgl. 19 % MwSt. = 654,50 €.
Der Abschlussworkshop findet erst nach der erneuten Begutachtung statt.
Datum der Testierung und damit des Testates ist der Termin des Abschlussworkshops.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Testierung ist bis zu 4 Wochen nach Datum der Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.
Bei einem späteren Rücktritt oder wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden, wird die erste Rate der Testierungskosten einbehalten; die zweite Rate wird nicht mehr fällig.
Datenschutz
Die bei der Testierungsstelle eingereichten Selbstreporte unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der Gutachter/innen, die die Begutachtung vornehmen.
Die Gutachten, die Visitationsprotokolle und die strategischen Entwicklungsziele der Organisationen unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Alle Gutachterinnen und Gutachter unterliegen den Datenschutzbedingungen.
Widerspruch
Ein Rechtsanspruch auf Testierung besteht nicht. Gegen das Ergebnis der Testierung kann jedoch Widerspruch erhoben werden.
Zur Eröffnung des Widerspruchverfahrens ist eine schriftliche Begründung seitens der Organisation erforderlich. In einem ersten Schritt erhält die Organisation darauf eine Stellungnahme der Testierungsstelle.
Sollte hier keine Einigung erfolgen, besteht die Möglichkeit, dass der Selbstreport der Organisation erneut durch ein unabhängiges Gutachterpaar begutachtet wird. Wenn diese Begutachtung zu einem anderen Ergebnis als die erste Begutachtung kommt, werden die anfallenden Kosten von der ArtSet® Qualitätstestierung GmbH getragen; wenn diese Begutachtung zu dem gleichen Ergebnis wie die erste Begutachtung kommt, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten der Organisation.
Die Kosten für eine erneute Begutachtung betragen derzeit 1.500,- € zzgl. 19% MwSt. = 1.785,- €.
Gutachterinnen und Gutachter
Die Begutachtung wird durch speziell ausgebildete und unabhängige Gutachterinnen und Gutachter durchgeführt. Die Akkreditierung und Zuordnung der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt durch die Testierungsstelle.
Die Organisation hat das Recht, die zugewiesenen Gutachter/innen innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe begründet abzulehnen.
Retestierung
Für die Retestierung gelten die gleichen Geschäftsbedingungen wie für die Ersttestierung.
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